Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 2-13 S 168/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15927
LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,15927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,15927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,15927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter darf keine Hausordnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft aufstellen; §§ 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 1 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter darf nicht mit Erstellung einer Hausordnung beauftragt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausordnung vom Verwalter?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Der Verwalter darf keine verbindliche Hausordnung aufstellen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine verbindliche Hausordnung vom Verwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine verbindliche Hausordnung vom Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer behalten immer die Kompetenz für die Hausordnung! (IMR 2014, 339)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 13 S 168/13
    Denn durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümer können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 13 S 168/13
    Teilweise wird dieses bejaht (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 976; Niedenführ/Vandenhouten § 21 Rn 56; Jennißen/Heinemann § 21 Rn 53).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2196
LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,2196)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.01.2014 - 13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,2196)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,2196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines in ein Grundstück links Abbiegenden mit einem nachfolgenden Fahrzeug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Verkehrsunfall aufgrund Abbiegens in ein Grundstück spricht Anscheinsbeweis für schuldhaften Verkehrsverstoß des Abbiegenden - Verstoß gegen gesteigerte Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (55)

  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
    Die Beweislast für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, VersR 1979, 424; vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97, VersR 1998, 1428; OLG Köln MDR 1999, 157; Palandt/Grüneberg, aaO, § 254 Rdn. 72 mwN.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Beauftragung einer voraussichtlich langdauernden Reparatur bei wirtschaftlicher Betrachtung unter Berücksichtigung des Nutzungsausfallschadens für den Geschädigten erkennbar unvernünftig war (vgl. OLG Köln VersR 2000, 336; Saarländisches Oberlandesgericht NZV 2011, 85).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
    aa) Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 ff., und vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, VersR 2011, 234, jew. mwN.).

    Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 ff., und vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772, jew. mwN.; zum Anscheinsbeweis beim Abbiegen auch OLG Hamm VersR 2010, 1238 f; OLG Hamm MDR 2014, 28 f.).

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
    Beim Abbiegen in ein Grundstück kommt allerdings noch hinzu, dass andere Verkehrsteilnehmer typischerweise nicht ohne weiteres erkennen können, an welcher Stelle der Vorausfahrende den fließenden Verkehr verlassen will, weil die angesteuerte Stelle eines Grundstücks nicht so eindeutig zu erkennen ist wie eine angesteuerte Einmündung oder Kreuzung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2013 - I-9 U 88/13 und I-9 U 89/13, juris; OLG Stuttgart DAR 2012, 93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juni 2007 - I-1 U 227/06, juris; OLG Celle OLGR 2007, 129 ff.; OLG Karlsruhe VersR 1989, 925 f.).

    Der historische Grundstücksbegriff des § 9 Abs. 5 StVO erfasst nur solche "privaten" Grundflächen, die nicht für jedermann zugelassen sind bzw. von jedermann tatsächlich genutzt werden (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2013 - I-9 U 88/13 und I-9 U 89/13, juris; OLG Stuttgart DAR 2012, 93, mit Anm. Krenberger jurisPR-VerkR 8/2012 Anm. 5; OLG Düsseldorf NZV 1993, 360; OLG Karlsruhe VRS 44, 229 f.; OLG Köln VRS 58, 222; Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rdn. 292; Burmann in: Hess/Burmann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 9 StVO Rdn. 53 f., Booß VerkMitt 1993, 28; Booß VerkMitt 1974, 35).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein

    Komme es bei dem Abbiegen in ein Grundstück zu einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr, habe der Abbiegende typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen (LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13).

    Er ist überdies, wie das Landgericht unter Heranziehung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend ausführt (LG Saarbrücken Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13, juris Rdn. 20), verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Das LG Saarbrücken hat allerdings angenommen, dass gegen den in eine Grundstückseinfahrt Abbiegenden aufgrund der gesteigerten Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO ein Anscheinsbeweis spreche, wenn es bei diesem Vorgang zu einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr komme; dann habe der Abbiegende typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen (LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13).
  • LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall

    Das LG Saarbrücken(Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13) hat einen Anscheinsbeweis angenommen, weil dieser Sachverhalt nach der Lebenserfahrung nahelege, der Abbiegende habe typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen.
  • LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 138/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers in ein

    Beim Abbiegen in ein Grundstück kommt allerdings noch hinzu, dass andere Verkehrsteilnehmer typischerweise nicht ohne weiteres erkennen können, an welcher Stelle der Vorausfahrende den fließenden Verkehr verlassen will, weil die angesteuerte Stelle eines Grundstücks nicht so eindeutig zu erkennen ist wie eine angesteuerte Einmündung oder Kreuzung (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf aaO; Kammerurteil vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13).
  • LG Köln, 08.02.2017 - 9 S 157/16

    Verhalten beim nicht möglichen Einordnen zum Zweck des Wendens oder des

    Ob dies auch bei einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr gilt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (dafür etwa KG Berlin, Beschluss vom 10. September 2009 - 12 U 216/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Januar 2014 - 13 S 168/13 -, jeweils zit. nach juris; dagegen etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14, 1 U 107/14 -, juris; Burmann /Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, § 9 StVO, Rn. 55a).
  • AG Erfurt, 30.06.2021 - 5 C 2136/20

    Haftungsverteilung zwischen einem wendenden und in ein Grundstück abbiegenden

    Hierzu nimmt der überwiegende Teil der Rechtsprechung ebenfalls an, dass auch dem in ein Grundstück abbiegenden Verkehrsteilnehmer infolge eines Verstoßes gegen die in § 9 Abs. 5 StVO normierten Pflichten ein solcher Anscheinsbeweis zur Last zu legen ist, wobei dies nicht nur in Bezug auf den entgegen kommenden Verkehr angenommen wird (vgl. beispielsweise LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.2014, Az.: 13 S 168/13 bei juris m.w.N.; LG Wuppertal MDR 2020, S. 1056).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 2-13 S 168/13   

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https://dejure.org/2014,14467
LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2-13 S 168/13 (https://dejure.org/2014,14467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21
    Keine Beschlusskompetenz zur Aufstellung einer Hausordnung durch den Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstellung der Hausordnung durch den Verwalter; mangelnde Beschlusskompetenz; Hausordnung mit verbindlicher Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 798
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 13 S 168/13
    Denn durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümer können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500 ).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2014 - 13 S 168/13
    Teilweise wird dieses bejaht (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 976 ; Niedenführ/Vandenhouten § 21 Rn 56; Jennißen/Heinemann § 21 Rn 53).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    Denn selbst wenn - was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde - Rückbauansprüche bezüglich des Verschweißens der Tür verjährt gewesen sein sollten, gibt diese Rechtsposition dem betreffenden Eigentümer nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt a. M. ZWE 2014, 326; s. auch BGH NJW 2016, 53 Rn. 15; BeckOK WEG/Elzer, 51. Ed. 1.1.2023, WEG § 20 Rn. 175).
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